Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauelemente
§1 Allgemeines, Anwendungsbereich
a) Im Folgenden wird die R35 GmbH als Verwender und der Kunde als Besteller bezeichnet. Der Verwender und der Besteller schließen einen Vertrag über Bauelemente sowie dazugehöriges Zubehör ab.
b) Bei Vertragsabschluss zwischen dem Verwender und dem Besteller gilt deutsches Recht. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
c) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
d) Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern sowie Unternehmern Anwendung.
§2 Vertragsabschluss, Vertragstyp
a) In der Regel unterbreitet der Verwender dem Besteller ein unverbindliches Angebot, gültig für 14 Tage. Wird dieses vom Besteller angenommen, kommt ein verbindlicher Werklieferungsvertrag zustande, soweit keine Montage vereinbart wurde (siehe §5 Montage).
b) Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Gültigkeit.
c) Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Besteller werden gegen Berechnung der bis zum Änderungszeitpunkt entstandenen Kosten ausgeführt.
d) Abbildungen, technische Zeichnungen sowie andere Unterlagen oder Angaben im Internet oder Medien, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verwenders dem Besteller zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Verwenders. Diese Angaben sind unverbindlich, es sei denn, der Verwender bezeichnet sie als verbindlich. Vertragsbezogene Entwürfe, technische Zeichnungen und Berechnungen dürfen ohne Zustimmung des Verwenders nicht benutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind alle Unterlagen zu vernichten oder zurückzugeben.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden einzelne Teile (die kein vollständiges Türelement darstellen) vom Besteller in Auftrag gegeben, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ohne Abzug von Skonto nach Rechnungsstellung fällig. Für Fernabsatzverträge ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §286 ff. BGB.
b) Bei Erwerb von Türelementen inklusive Montage ist eine Anzahlung von 1/3 des Rechnungsbetrages vor Arbeitsbeginn zu zahlen. Weitere 1/3 sind bei Einbau der Aluminium-Zargen am Leistungsort zu zahlen. Der Restbetrag ist bei Montage der Türblätter fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen aus §3 a). Diese Regelung gilt nicht für Fernabsatzverträge, bei denen der vollständige Rechnungsbetrag sofort fällig ist.
c) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
a) Der Lieferzeitpunkt ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Der Verwender kommt erst durch Mahnung des Bestellers in Verzug, es sei denn, ein Fixtermin wurde vereinbart.
b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht bei Übergabe auf den Besteller über.
c) Wird die Ware durch das eigene Fahrzeug des Verwenders geliefert, haftet der Verwender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
d) Bei Lieferung durch einen beauftragten Spediteur haftet dieser für Untergang oder Verschlechterung der Ware. Der Verwender tritt den Schadensersatzanspruch gegen den Spediteur an den Besteller ab, jedoch nur Zug um Zug gegen Bezahlung des Rechnungsbetrages.
e) Bei Streik und höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
§5 Montage
a) Wird eine Montageleistung beauftragt, wird ein Werkvertrag geschlossen.
b) Der Verwender ist verpflichtet, die Ware nach den Regeln der Technik und den dafür vorgesehenen DIN-Normen ordnungsgemäß einzubauen und zu verarbeiten.
c) Der Besteller hat sicherzustellen, dass die Anlieferung erfolgreich verläuft und die Wege sowie der Zugang zum Montageort gewährleistet sind. Bei unverhältnismäßigen Umständen werden die Arbeiten eingestellt und eine Anfahrtspauschale von 0,50€ pro gefahrenen Kilometer fällig.
§6 Mängel und Gewährleistungsrecht
a) Für Verbraucher (i.S.d. §13 BGB) gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Mängeln. Für Werklieferungsverträge gilt §634a BGB.
b) Für Unternehmer (i.S.d. §14 BGB) gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr bei Mängeln für Werklieferungsverträge.
c) Die Verjährungsfrist für Mängel beginnt ab Gefahrübergang.
d) Bei Nacherfüllung behält sich der Verwender die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Das Recht der Selbstvornahme steht dem Besteller erst nach zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch und Fristsetzung zu.
e) Unreinheiten bei Oberflächen der Aluminiumzargen oder Türblätter, die trotz Einhaltung der technischen Regeln entstehen, stellen keinen Mangel dar. Maßgeblich ist die international anerkannte Mess- und Prüfmethode der GSB (GSB AL 631-7 GSB ST 663-7).
§7 Haftung für Schäden
a) Der Verwender haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Für alle anderen Schäden wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
b) Der Haftungsausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
c) Für Schäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, verjähren Schadensersatzansprüche nach einem Jahr ab Entstehung.
d) Der Haftungsausschluss gilt auch für Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte, die der Verwender zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einsetzt.
§8 Eigentumsvorbehalt
a) Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst bei vollständigem Zahlungseingang auf den Besteller über.
b) Veräußert ein Unternehmer die Vorbehaltsware weiter, tritt er die Ansprüche gegen den Dritten bis zur vollständigen Erfüllung der Ansprüche des Verwenders ab. Der Verwender nimmt die Abtretung an.
§9 Urheber- und Wettbewerbsrechte
a) Alle Informationen und Gestaltungen, insbesondere Fotos, Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Logos, Produktbeschreibungen und -informationen, Anleitungen, Prospekte, Internetseiten und das Corporate Design sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt.
b) Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwenders zulässig. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Das Entfernen oder Unkenntlichmachen von Copyright-Hinweisen ist unzulässig.
c) Bei Urheberrechtsverletzungen behalten wir uns vor, eine Abmahnpauschale von 1.300,00 € zu erheben.
§10 Gerichtstand und Erfüllungsort
a) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
b) Für Verbraucher gelten die Regelungen der ZPO über Gerichtsstände. Für Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wird der Gerichtsstand Rosenheim vereinbart.